Mitwirken.
Mitgestalten.
Mitverantworten.
Gestalten Sie die Berufsprüfung mit – in einer verantwortungsvollen Rolle
Die Berufsprüfung zum/zur «Betriebliche/n Mentor/in mit eidgenössischem Fachausweis» lebt von der Erfahrung und dem Engagement vieler Fachpersonen. Als Expertin oder Experte, als rollenspielende Person oder als Begleitungsperson können Sie sich aktiv einbringen – und so einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Wirkung dieser Berufsprüfung leisten. Hier erfahren Sie, wie.
Prüfungsexpertinnen und -experten
Prüfungsexpertinnen und -experten spielen eine zentrale Rolle: Sie beobachten, beurteilen und dokumentieren die Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten – professionell, fair und nachvollziehbar. Sie beurteilen die Live-Begleitung und führen Fachgespräche während der Prüfung, in denen praxisrelevante Kompetenzen, wie Fachwissen und Handlungskompetenzen, überprüft werden.
Für diese Rolle suchen wir Fachpersonen mit mehrjähriger Berufserfahrung in Beratung, Ausbildung, Betriebliches Mentoring oder Führung. Sie bringen ein ausgeprägtes Reflexionsvermögen mit, verstehen sich als Beobachtende und Beurteilende zugleich – und verfügen idealerweise über eine Qualifikation auf Stufe höhere Berufsbildung oder Hochschulniveau.
Wer sich als Experte engagiert, trägt Mitverantwortung für die Qualität der Berufsprüfung und wird gezielt geschult, eingeführt und regelmässig weitergebildet.
Interessiert? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@bp-mentor.ch
Das sollten Sie mitbringen – fachlich und persönlich
Formale Voraussetzungen
- Abschluss auf Tertiärstufe A oder B
- Diplom als Coach SCA oder Betriebliche/r Mentor/in mit eidg. Fachausweis (mindestens 80 % der maximalen Punktzahl im Prüfungsfach 4 «Live-Begleitung»)
- oder eidg. Diplom als Supervisor/in – Coach HFP
- oder gleichwertige Supervisions- oder Coachingausbildung (ein CAS allein genügt nicht)
- keine Tätigkeit in Vorbereitungskursen oder in der Leitung einer Ausbildungsinstitution, die entsprechende Kurse zur Berufsprüfung anbietet (schriftliche Bestätigung erforderlich)
- keine gleichzeitige Tätigkeit als anerkannte Begleitungsperson
Nachweis der Berufspraxis
- mindestens fünf Jahre Tätigkeit in Organisationen mit einem nachweislichen Pensum von mindestens 20 % als betriebliche/r Mentor/in, Coach oder Supervisor/in (Nachweis durch Arbeitszeugnis)
oder
- fünfjährige selbstständige Tätigkeit als Coach oder Supervisor/in im Unternehmenskontext mit mindestens 80 begleiteten Lern-, Entwicklungs- oder Veränderungsprozessen von Einzelpersonen mit arbeitsplatzbezogenen Themen (dokumentiert mit Initialen, Thema, Dauer)
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllen, ist auch eine Zulassung «sur dossier» möglich.
Weitere Bedingungen für den Einsatz
- mindestens 3 Tage Weiterbildung, Supervision oder Intervision pro Jahr (bzw. 6 Tage in zwei Jahren, insgesamt 36 Stunden) → Nachweise mit Angabe des zeitlichen Umfangs werden alle zwei Jahre überprüft
- Teilnahme an mindestens einer Expertentagung pro Jahr
- Einsatz an mindestens zwei Prüfungstagen pro Durchführung
Qualitätssicherung durch Visitation
Mitglieder der Prüfungskommission besuchen stichprobenweise mündliche Prüfungen und beobachten dabei die Arbeit der Expertinnen und Experten. Der Besuch wird am Prüfungstag angekündigt.
Begleitungspersonen
Begleitungspersonen schaffen Raum für Reflexion, geben Feedback, fördern die Selbstwahrnehmung, das Bewusstsein und den persönlichen Entwicklungsprozess.
Gesucht sind Fachpersonen mit Erfahrung in der Begleitung Erwachsener, mit methodischer Kompetenz, ausgeprägtem Einfühlungsvermögen und einer Haltung, die Menschen auf Augenhöhe stärkt.
Das sollten Sie mitbringen – fachlich und persönlich
Begleitungspersonen übernehmen eine zentrale Rolle im Lernprozess der Kandidatinnen und Kandidaten. Um anerkannt zu werden, reichen Sie bei der Prüfungskommission einen aktuellen Lebenslauf inklusive Ihrer Aus- und Weiterbildungen im Coachingbereich ein. Ergänzend verfassen Sie ein Begleitungskonzept, das Ihre Motivation, Ihr Rollenverständnis, Ihre Vorgehensweise in der Prozessbegleitung sowie Ihre Qualitätsüberlegungen darlegt. Hinweise zu Aufbau und Beurteilung finden Sie im entsprechenden Merkblatt.
Als fachliche Grundlage bringen Sie eine Ausbildung als Betriebliche/r Mentor/in mit eidgenössischem Fachausweis oder eine vergleichbare Qualifikation im Bereich Coaching, Beratung oder Supervision mit. Zusätzlich weisen Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im betrieblichen Umfeld nach – mit einem Tätigkeitsanteil von mindestens 30 % in der Einzelbegleitung.
Vorausgesetzt wird ausserdem, dass Sie in den letzten anderthalb Jahren mindestens 100 Einzelsitzungen mit Erwachsenen durchgeführt haben. Die Sitzungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein (mit Initialen, Thema und Dauer); maximal ein Drittel darf im digitalen Setting erfolgt sein.
Rollenspielende Personen
Rollenspielende Personen bringen die Prüfungssituation zum Leben. Im Praxisteil übernehmen Sie eine klar definierte Rolle. Als Kundin oder Kunde nehmen Sie an einem Erstgespräch teil und bearbeiten Ihr Anliegen mit der Kandidatin oder dem Kandidaten auf authentische Weise – ohne persönliche Wertungen und stets konsistent.
Diese Rolle eignet sich für Menschen mit Einfühlungsvermögen, Verlässlichkeit und einer guten Beobachtungsgabe. Pädagogische oder beratende Vorkenntnisse sind nicht zwingend, wohl aber die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Prüfungsteam und zur sorgfältigen Vorbereitung.
Ihre Mitwirkung macht den Unterschied: Sie helfen mit, realitätsnahe und faire Prüfungssituationen zu gestalten – und stärken so den Praxisbezug der Berufsprüfung.
Das sollten Sie mitbringen – fachlich und persönlich
Als rollenspielende Person tragen Sie wesentlich dazu bei, dass die Prüfung realitätsnah, fair und professionell durchgeführt werden kann. Für diese Aufgabe eignen sich Personen mit Erfahrung im Darstellen von Rollen – idealerweise mit einem Hintergrund als Coach, Berater/in oder Trainer/in.
Sie verstehen die Berufsrealität der betrieblichen Mentorinnen und Mentoren und sind mit deren drei typischen Rollen – Coaching, Beratung und Training – vertraut. Ein gutes Gespür für zwischenmenschliche Dynamiken sowie ein Verständnis für den betrieblichen Kontext sind dabei ebenso wichtig wie die Fähigkeit, sich in ein vorgegebenes Rollenskript glaubwürdig hineinzuversetzen.
Da die Prüfungen in verschiedenen Landesteilen durchgeführt werden, ist das Verstehen von Schweizer Dialekten Voraussetzung. Kenntnisse in Französisch und/oder Italienisch sind zudem erwünscht, aber nicht zwingend.
Als rollenspielende Person verpflichten Sie sich zu mindestens zwei Einsätzen pro Prüfungslauf und nehmen an mindestens einer Schulung innerhalb von zwei Jahren teil. Während der Prüfungen können Sie von der Prüfungskommission im Rahmen einer Visitation beobachtet werden – dies wird jeweils im Voraus angekündigt.
Nicht schneller, sondern tiefer. Nicht lauter, sondern klarer.