Qualitäts-Kriterien für die Anerkennung als Experte/-in:
Formale Voraussetzungen
- Abschluss Tertiär A oder B
- dipl. Coach SCA / Betriebliche*r Mentor*in mit eidg. Fachausweis (mind. 80 % der maximalen Punktezahl im Prüfungsfach 4 «Livebegleitung» erreicht)
- oder eidg. Diplom als Supervisor*in – Coach HFP
- oder vergleichbare Supervisions-/Coachingausbildung (ein CAS ist nicht ausreichend)
- nicht tätig in Vorbereitungskursen/Lehrgängen zur Berufsprüfung betriebliche*r Mentor*in, rsp. nicht tätig in einer Leitungsfunktion einer Ausbildungsinstitution, welche einen Vorbereitungskurs/Lehrgang zur Berufsprüfung betriebliche*r Mentor* anbietet (schriftliche, persönliche Bestätigung)
- nicht tätig als anerkannte Begleitungsperson
Praxis-Nachweis
- 5-jährige Tätigkeit in Organisationen mit einer nachweislichen Tätigkeit von min. 20 % als betriebliche/r Mentor/-in / Coach oder auch Supervisor/-in dieser Organisation (Arbeitszeugnis)
oder
- 5-jährige selbständige Tätigkeit als Coach, Supervisor*in in Organisationen. Nachzuweisen sind mindestens 80 Lern-, Veränderungs- und Entwicklungsprozesse von Einzelpersonen mit arbeitsplatzbezogenen Fragestellungen (Auflistung der Sitzungen mit Initialen des Kunden/Sitzungsdauer/Thema)
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllen, können Sie neu auch sur dossier als Expert*in zugelassen werden.
Der Einsatz als Expert*in erfordert folgende Bedingungen:
- Mindestens 3 Tage Weiterbildung/Intervision oder Supervision pro Jahr in begleitungsrelevanten Bereichen, respektive 6 Tage in 2 Jahren, sind nachzuweisen (insgesamt 36 Stunden innerhalb von zwei Jahren).
--> Bestätigungen mit Angabe des zeitlichen Umfangs werden alle zwei Jahre überprüft - Teilnahme an mindestens einer Expertentagung pro Jahr
- Mindestens 2 Einsatztage pro Prüfung als Experte*in an der Berufsprüfung Betriebliche*r Mentor*in
Visitationen durch die Prüfungskommission
Mitglieder der Prüfungskommission beobachten sporadisch die Expertenarbeit während den mündlichen Prüfungen. Der Besuch wird jeweils am Prüfungstag angekündigt.