Unser Expertenteam

Zur Zeit verfügen wir über über einen grossen Pool von qualifizierten und engagierten Expertinnen und Experten für Prüfungsabnahmen in deutscher Sprache. 
Sehr gerne nehmen wir Bewerbungen für Expertinnen und Experten, sowie für rollendarstellende Personen entgegen, welche die Prüfung in französischer oder italienischer Sprache abnehmen können. Für die Prüfungssprache Deutsch haben wir zur Zeit genügend Expert*innen - bitte im Moment nicht bewerben. 

Bewerbung an die Prüfungskommission über diesen LINK.

Qualitäts-Kriterien für die Anerkennung als Experte/-in:

Formale Voraussetzungen

  • Abschluss Tertiär A oder B
  • dipl. Coach SCA / Betriebliche*r Mentor*in mit eidg. Fachausweis (mind. 80 % der maximalen Punktezahl im Prüfungsfach 4 «Livebegleitung» erreicht)
  • oder eidg. Diplom als Supervisor*in – Coach HFP
  • oder vergleichbare Supervisions-/Coachingausbildung (ein CAS ist nicht ausreichend)
  • nicht tätig in Vorbereitungskursen/Lehrgängen zur Berufsprüfung betriebliche*r Mentor*in, rsp. nicht tätig in einer Leitungsfunktion einer Ausbildungsinstitution, welche einen Vorbereitungskurs/Lehrgang zur Berufsprüfung betriebliche*r Mentor* anbietet (schriftliche, persönliche Bestätigung)
  • nicht tätig als anerkannte Begleitungsperson

 

Praxis-Nachweis

  • 5-jährige Tätigkeit in Organisationen mit einer nachweislichen Tätigkeit von min. 20 % als betriebliche/r Mentor/-in / Coach oder auch Supervisor/-in dieser Organisation (Arbeitszeugnis)

oder

  • 5-jährige selbständige Tätigkeit als Coach, Supervisor*in in Organisationen. Nachzuweisen sind mindestens 80 Lern-, Veränderungs- und Entwicklungsprozesse von Einzelpersonen mit arbeitsplatzbezogenen Fragestellungen (Auflistung der Sitzungen mit Initialen des Kunden/Sitzungsdauer/Thema)

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllen, können Sie neu auch sur dossier als Expert*in zugelassen werden.

 

Der Einsatz als Expert*in erfordert folgende Bedingungen:

  • Mindestens 3 Tage Weiterbildung/Intervision oder Supervision pro Jahr in begleitungsrelevanten Bereichen, respektive 6 Tage in 2 Jahren, sind nachzuweisen (insgesamt 36 Stunden innerhalb von zwei Jahren).
    --> Bestätigungen mit Angabe des zeitlichen Umfangs werden alle zwei Jahre überprüft
  • Teilnahme an mindestens einer Expertentagung pro Jahr
  • Mindestens 2 Einsatztage pro Prüfung als Experte*in an der Berufsprüfung Betriebliche*r Mentor*in

 

Visitationen durch die Prüfungskommission

Mitglieder der Prüfungskommission beobachten sporadisch die Expertenarbeit während den mündlichen Prüfungen. Der Besuch wird jeweils am Prüfungstag angekündigt.