Hinweise zur Anmeldung Wiederholungsprüfung
Bitte beachten Sie, dass
- für die Wiederholungsprüfung nur die Reglemente (Prüfungsordnung und Wegleitung) des Zeitpunkts der Erstprüfung gelten (siehe PO, Pkt. 6.4)
- grundsätzlich die selben Daten wie in der regulären Prüfung zur Anwendung kommen (siehe Terminplan)
- es keine Vorgaben gibt, an welche Wiederholungsprüfung Sie sich anmelden. Die Wiederholungsprüfungen finden immer im Anschluss an die regulären Prüfungen (2 x jährlich) statt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Bestätigungen der Reflexionssitzungen eine Gültigkeit von 5 Jahren ab dem Datum der Bestätigung haben (zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung).
- Sie sich nicht für einzelne Prüfungsteile, sondern nur gesamthaft für alle nicht-bestandenen Prüfungsteile anmelden können.
- die erforderlichen Dokumente nach Aufforderung zur Einreichung bis zur Schliessung des online Portals hochgeladen werden können. Ein späteres Nachreichen ist nicht möglich.
- unvollständige Dokumente zur Zurückweisung der Anmeldung führen.
Prüfungsteil 1 / Begleitungskonzept
Ungenügende schriftliche Arbeiten müssen überarbeitet oder neu erstellt werden.
Eine Übersicht/Zusammenfassung der Überarbeitung (max. 1 Seite) muss der neu eingereichten Arbeit beigelegt werden.
Prüfungsteil 2 / Thematische Arbeit
Ungenügende schriftliche Arbeiten müssen überarbeitet oder neu erstellt werden.
Eine Übersicht/Zusammenfassung der Überarbeitung (max. 1 Seite) muss der neu eingereichten Arbeit beigelegt werden.
Prüfungsteil 3 / Fachgespräch
Spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist müssen alle erforderlichen Unterlagen für den Prüfungsteil 3 (Begleitungskonzept, thematische Arbeit sowie der Begleitungsnachweis) nochmals eingereicht werden, auch wenn die Dokumente keine Änderungen vorweisen.
Prüfungsteil 4 / Livebegleitung
Keine schriftliche Vorbereitung.